Was hat sich im Juli 2026 geändert
Die frühere 150-Euro-Zollfreigrenze wurde schrittweise reformiert. Viele Sendungen, die zuvor ohne Zollabwicklung liefen, benötigen jetzt eine Zollanmeldung — meist durch den Carrier oder einen designierten Vermittler erledigt. Eine pauschale Verwaltungsgebühr (häufig 3 Euro genannt) kann auf Ihrer Tracking-Seite oder Carrier-Rechnung erscheinen. Der Carrier — nicht TrackJet — erhebt diese Gebühr im Namen des Zolls.
Was bei einer Sendung von außerhalb der EU zu erwarten ist
Der Carrier (DHL, UPS, La Poste, Correos, usw.) meldet Ihr Paket meist vorab beim Zoll des Bestimmungslandes an. Sie erhalten ggf. eine Benachrichtigung mit einem Zahlungs-Link vor Zustellung. Verzögerungen von 2–10 Werktagen sind zu Spitzenzeiten häufig. Verfolgen Sie über TrackJet, um Status-Updates zu sehen, sobald der Carrier sie veröffentlicht.
Wichtige Dokumente
Bewahren Sie die ursprüngliche Kaufrechnung (Verkäufer, Warenbeschreibung, Preis, Währung, Zahlungsdatum), den HS-/Tarif-Code (sofern verfügbar) und alle Carrier-Referenzen + Tracking-Nummern auf. Der Zoll fordert diese typischerweise an, wenn eine Wertprüfung ausgelöst wird.
Wen kontaktieren, wenn Ihr Paket festgehalten wird
Zollzurückhaltung oder Anmeldungsprüfung wird von der Zollbehörde des Bestimmungslandes bearbeitet (nicht vom Carrier und nicht von TrackJet). Der Kundenservice des Carriers kann Ihnen meist sagen, welches Zollamt Ihre Sendung bearbeitet. Bei einer ungelösten Zurückhaltung wenden Sie sich direkt an das Zollamt.